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AG Hamburg-Barmbek, 05.12.2013 - 814 C 300/12 |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 814 C 300/12 (https://dejure.org/2013,44947)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfall mit vorherigem Spurwechsel
- verkehrsunfallsiegen.de
- verkehrsanwaelte.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fahrzeugführer haftet zur Gänze wegen Auffahrens auf einen bereits an Ampel haltenden Pkw
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fahrzeugführer haftet zur Gänze wegen Auffahrens auf einen bereits an Ampel haltenden Pkw
- verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall vor roter Ampel nach Fahrstreifenwechsel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05
Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 05.12.2013 - 814 C 300/12
Entweder wurde der nötige Sicherheitsabstand (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO) bzw. die der Verkehrssituation entsprechende Geschwindigkeit nicht eingehalten (§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVO) oder die erforderliche Aufmerksamkeit fehlte (§ 1 Abs. 2 StVO) (BGH NZV 89, 105; NZV 07, 354). - BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87
Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 05.12.2013 - 814 C 300/12
Entweder wurde der nötige Sicherheitsabstand (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO) bzw. die der Verkehrssituation entsprechende Geschwindigkeit nicht eingehalten (§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVO) oder die erforderliche Aufmerksamkeit fehlte (§ 1 Abs. 2 StVO) (BGH NZV 89, 105; NZV 07, 354).